Reiki kommt aus dem Japanischen und wurde Ende des 19. Jahrhunderts von Dr. Mikao Usui entdeckt.
Reiki bedeutet übersetzt universelle Lebensenergie. Durch das Auflegen der Hände auf bestimmte Bereiche des Körpers oder der Aura wird diese Energie übertragen.
Auf diese Weise können sich Blockaden und Energiefluss Störungen lösen.
Reiki hilft die Selbstheilungskräfte des Körpers anzuregen.
Menschen berichten bei einer Reiki Sitzung von unterschiedlichen Empfindungen wie z.B. Wärme, Kälte, einem Kribbeln oder Prickeln. Manche spüren während der Sitzung gar nichts, fühlen sich aber hinterher sehr wohl.
Ich weise Sie darauf hin, dass man bei energetischen Sitzungen ( Reiki, Matrix NRW ), keine Diagnosen stellen darf und die Behandlung durch den Arzt und / oder Heilpraktiker nicht ersetzen kann.
Vor einer Reiki - Sitzung erstelle ich keine Diagnose und verwende keinerlei medizinische Geräte.
Ein Heilversprechen gebe ich nicht ab.
Reiki dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder die Behandlung beim Arzt / Heilpraktiker.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 02.03.2004
( AZ:BvR784/03 ) im Sinne der Heilerinnen oder Heiler.
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker Erlaubnis.
Die Voraussetzungen hierfür ohne eine Heilpraktiker Erlaubnis ist aber: Die Heilerin oder der Heiler muss seine Klienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Arbeit die Tätigkeit des Arztes oder des Heilpraktikers nicht ersetzt.
Dieser Hinweis ist entweder dem Klienten als Merkblatt
( vor der Behandlung ) zu übergeben oder muss auf einem deutlich sichtbaren Aushang im Behandlungsraum klar erkennbar sein.
Mehr ist dabei nicht zu beachten.